- Ab 1. Januar 2008 wird als neue GdP-Leistung eine anwaltliche Erstberatung in allen Rechtsgebieten (außer Steuer- und Insolvenzrecht) angeboten.
- Sie steht einmal jährlich allen GdP-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
- Anwaltliche Erstberatung bedeutet, dass es eine einmalige Beratung zu einem festgelegten Rechtsgebiet ist und keine Mehrfachberatungen stattfinden.
- Die Beantragung dieses zusätzlichen GdP-Rechtsschutzes für anwaltliche Erstberatung erfolgt über die GdP-Geschäftsstelle.
- Es wird ein Beratungsscheck für Erstberatung ausgehändigt, der Name, Geburtstag, Adresse und das zu beratende Rechtsgebiet erhält.
- Der Eintrag erfolgt in der GdP-Geschäftststelle über die EDV-Mitgliederdatei. Kürzel werden separat festgelegt.
- Mit diesem Beratungsscheck wendet sich das rechtsuchende Mitglied an die Anwaltskanzlei von Frau Rechtsanwältin Scheel. Sie wiederum wird die Zuordnung zu den anderen Anwälten vornehmen.
- So werden z. B. die Rechtanwältinnen Musculus-Stahnke und Notarin Aschmoneit-Lücke den Schwerpunkt Familien- und Erbrecht haben, Herr Rechtsanwalt Hanebeck hat seinen Schwerpunkt im Mietrecht, Verkehrsrecht, Handwerks- und privatem Baurecht sowie Arbeitsrecht. Bei Frau Rechtsanwältin Scheel bleibt es bei den bisherigen Rechtsgebieten: Strafrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Zivilrecht. (Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.)
- Die GdP weist in Publikationen wie Flyern, der Deutschen Polizei und im Internet auf die neue GdP-Serviceleistung hin.
- Es wird zunächst ein Probelauf von sechs Monaten vereinbart. In diesem Zeitraum können aber auch bereits alle Verfahrensfragen generell erörtert werden.
- Kosten für die Rechtsberatung entstehen dem GdP-Landesbezirk nicht.
- Es besteht keine Berichtspflicht hinsichtlich der Vertretung einzelne Mandanten gegenüber dem GdP-Landesbezirk Schleswig-Holstein.
- Nach dem vereinbarten Probelauf werden anhand der einzelnen Fälle die Erfolgsquote und der Arbeitsaufwand kontrolliert.