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Kiel – Endlich, jetzt ist es amtlich: Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und sogenannten Gitterzulage für den schleswig-holsteinischen Polizei- und Justizvollzugsdienst wird zum 1. Juli 2023 wiedereingeführt! 

Ministerpräsident Daniel Günther höchstpersönlich überbrachte die gute Nachricht per Videoübertragung aus der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund bei der heutigen Tagung des GdP-Landesvorstandes im Kieler Atlantic-Hotel. Hier hatte Günther als CDU-Landesvorsitzender beim GdP-Wahlcheck vor der Landtagswahl am 8. Mai die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit öffentlich versprochen.

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Diese Entscheidung, mit der eine langjährige Forderung der GdP endlich umgesetzt wird, war anlässlich der Haushaltsklausur der schwarz-grünen Landesregierung mit dem Ministerpräsidenten an der Spitze unter Dach und Fach gebracht worden.

Zuletzt hatten Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack bei der Jahreshauptversammlung der GdP-Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn und zuletzt der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion Tim Brockmann die Wiedereinführung signalisiert, den Zeitpunkt noch offengelassen.

Daniel Günther war aus Berlin zugeschaltet, wo er heute an der Sitzung des Bundesrats teilnimmt. Die Video-Botschaft des Ministerpräsidenten fand beim GdP-Landesvorstand um Torsten Jäger große Zustimmung. „Die Entschlossenheit und der lange Atem der GdP bei diesem Dauerbrenner haben sich gelohnt, allein schon für die vielen aktiven Kolleginnen und Kollegen und Versorgungsempfänger der Polizei und des Justizvollzuges, die von der Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit profitieren werden“, kommentierte Torsten Jäger die Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung.

Der Landesvorstand

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