Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015
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- Veröffentlicht am Montag, 02. Februar 2015 13:39
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Gewerkschaft der Polizei – Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn – lädt Dich/Sie
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am
Mittwoch, 18.03.2015, 13:00 Uhr
in Sandesneben, Hauptstraße 25, „Lauenburger Hof“
recht herzlich ein.
Unser diesjähriges Motto lautet:
„Wer, wenn nicht wir!?“
Wir beginnen um 13:00 Uhr und schließen mit einem gemeinsamen Abendessen gegen 17:00 Uhr. Tagesordnungen und Anmeldebögen sollten jedem Mitglied zugegangen sein. Ansonsten, bitte an die Vertrauensleute auf den Dienststellen wenden!
Kindergeld bis 25 Jahre oder bis 27 Jahre? Bundesverfassungsgericht entscheidet
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2014 18:30
Betroffene Beamte, aber auch Tarifbeschäftigte, sollen Anträge bis zum 31. Dezember 2014 stellen
Kiel / Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Absenkung des Lebensalters beim Bezug von Kindergeld von 27 Jahren auf 25 Jahre rechtens war.
2007 trat diese Änderung in Kraft. Die Karlsruher Entscheidung hat Auswirkung auf die Gewährung des Familienzuschlages, da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag vom Kindergeldbezug abhängig ist.
Allen Betroffenen wird geraten, nicht nur gegen den Kindergeld- bzw. Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sondern - unter Hinweis auf das anstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht - auch beim Finanzverwaltungsamt.
Auch für Tarifbeschäftigte kann dies unter Umständen wichtig sein: Allerdings aufgrund von Änderungen im Tarifrecht nur für die, die vor Oktober 2006 Angestellte waren.
Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.
Erhöhung der Erschwerniszulage
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- Veröffentlicht am Mittwoch, 05. November 2014 20:17
Wichtiger Zwischenschritt
Kiel. 2015 soll es eine erste Erhöhung der Jahrzehnte alten Sätze der Erschwerniszulage geben. Pauschal will Innenminister Stefan Studt im kommenden Jahr die Stunden mit den belasteten (ungünstigen) Arbeitszeiten auf 3,15 € anheben. 2016 sollen es dann 3,50 € werden. Damit erfüllt Studt eine Zusage seines Vorgängers, der eine deutliche Erhöhung zugesagt hatte.
Erschwerniszulagen werden für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste gezahlt. Die Abrechnung erfolgt stundenweise. Ein Entwurf der neuen Verordnung liegt der GdP noch nicht vor. So kann noch nicht gesagt werden, wer alles von der Neuregelung betroffen ist und ob beispielsweise Kollegen der ZSKs eingeschlossen sind.
Insgesamt ist diese Erhöhung erfreulich. Sie kann jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu 5,00 € pro Stunde sein. „Das dicke Brett ist zwar noch nicht durchgebohrt, aber der Bohrer fängt deutlich an zu arbeiten“, so Andreas Kropius, Stellvertretender GdP-Landesvorsitzender.
Der Landesvorstand