Demo am 11.3.2015
- Details
- Veröffentlicht am Montag, 16. März 2015 14:22
Im Zusammenhang mit den aktuellen Tarifverhandlungen des öffentl. Dienstes beteiligte sich auch eine Delegation der Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn an der Protestveranstaltung in Kiel am vergangenen Mittwoch (11.3.).
Gemeinsam mit etwa 3500 Beschäftigen zeigten wir beim Marsch durch die Kieler Innenstadt und bei der Abschlusskundgebung auf dem Asmus-Brehmer-Platz Flagge und verliehen den Forderungen nach einer Entgelterhöhung von 5,5 Prozent, mindestens aber 175 Euro monatlich bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, lautstark Ausdruck. Eine ausführliche Berichterstattung ist auf der Homepage des Landesbezirkes zu finden.
Hier ein paar Eindrücke:
Einladung zur Jahreshauptversammlung 2015
- Details
- Veröffentlicht am Montag, 02. Februar 2015 13:39
Liebe Kollegin, lieber Kollege,
die Gewerkschaft der Polizei – Regionalgruppe Lauenburg-Stormarn – lädt Dich/Sie
zur diesjährigen Jahreshauptversammlung am
Mittwoch, 18.03.2015, 13:00 Uhr
in Sandesneben, Hauptstraße 25, „Lauenburger Hof“
recht herzlich ein.
Unser diesjähriges Motto lautet:
„Wer, wenn nicht wir!?“
Wir beginnen um 13:00 Uhr und schließen mit einem gemeinsamen Abendessen gegen 17:00 Uhr. Tagesordnungen und Anmeldebögen sollten jedem Mitglied zugegangen sein. Ansonsten, bitte an die Vertrauensleute auf den Dienststellen wenden!
Kindergeld bis 25 Jahre oder bis 27 Jahre? Bundesverfassungsgericht entscheidet
- Details
- Veröffentlicht am Mittwoch, 10. Dezember 2014 18:30
Betroffene Beamte, aber auch Tarifbeschäftigte, sollen Anträge bis zum 31. Dezember 2014 stellen
Kiel / Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, ob die Absenkung des Lebensalters beim Bezug von Kindergeld von 27 Jahren auf 25 Jahre rechtens war.
2007 trat diese Änderung in Kraft. Die Karlsruher Entscheidung hat Auswirkung auf die Gewährung des Familienzuschlages, da der besoldungsrechtliche Familienzuschlag vom Kindergeldbezug abhängig ist.
Allen Betroffenen wird geraten, nicht nur gegen den Kindergeld- bzw. Steuerbescheid Einspruch einzulegen, sondern - unter Hinweis auf das anstehende Verfahren beim Bundesverfassungsgericht - auch beim Finanzverwaltungsamt.
Auch für Tarifbeschäftigte kann dies unter Umständen wichtig sein: Allerdings aufgrund von Änderungen im Tarifrecht nur für die, die vor Oktober 2006 Angestellte waren.
Musteranträge sind unter www.gdp-sh.de im Mitgliederbereich abrufbar.