GdP Land
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Am Nikolaustag Flagge zeigen - Landesweite zentrale Demo in Kiel
Der GdP-Landesbezirk Schleswig-Holstein ruft alle seine ca. 6.600 Mitglieder auf, sich an der gemeinsamen Aktion von Verdi, GEW, IG BAU und GdP am 6. Dezember 2023 zu beteiligen
Weiterlesen: GdP ruft zum Warnstreik und zur Protestkundgebung auf:
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GdP Schleswig-Holstein lobt Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage und Stellenzuwachs
Kiel. Haushaltsplan und Haushaltsbegleitgesetz haben heute für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ein vorübergehendes Finale nach vielen politischen Gesprächen mit der Landesregierung und den Ansprechpartnern der im Landtag vertretenen Parteien von CDU, Bündnis90/Die Grünen, SPD, FDP und SSW gefunden.
Zusammen mit den Partnern im DGB hat sich die GdP für die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen in sicherheits- und gefahrengeneigten Aufgabenbereichen eingesetzt. Nach dem einstimmigen Beschluss im Landtag wird die Ruhegehaltfähigkeit von Polizei- und Justizvollzugszulage ab dem 1.Juli 2023 - auch für Bestandspensionäre - wiedereingeführt.
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Kiel – Endlich, jetzt ist es amtlich: Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizei- und sogenannten Gitterzulage für den schleswig-holsteinischen Polizei- und Justizvollzugsdienst wird zum 1. Juli 2023 wiedereingeführt!
Ministerpräsident Daniel Günther höchstpersönlich überbrachte die gute Nachricht per Videoübertragung aus der Vertretung des Landes Schleswig-Holstein beim Bund bei der heutigen Tagung des GdP-Landesvorstandes im Kieler Atlantic-Hotel. Hier hatte Günther als CDU-Landesvorsitzender beim GdP-Wahlcheck vor der Landtagswahl am 8. Mai die Wiedereinführung der Ruhegehaltfähigkeit öffentlich versprochen.
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- Ab 1. Januar 2008 wird als neue GdP-Leistung eine anwaltliche Erstberatung in allen Rechtsgebieten (außer Steuer- und Insolvenzrecht) angeboten.
- Sie steht einmal jährlich allen GdP-Mitgliedern kostenlos zur Verfügung.
- Anwaltliche Erstberatung bedeutet, dass es eine einmalige Beratung zu einem festgelegten Rechtsgebiet ist und keine Mehrfachberatungen stattfinden.
- Die Beantragung dieses zusätzlichen GdP-Rechtsschutzes für anwaltliche Erstberatung erfolgt über die GdP-Geschäftsstelle.
- Es wird ein Beratungsscheck für Erstberatung ausgehändigt, der Name, Geburtstag, Adresse und das zu beratende Rechtsgebiet erhält.
- Der Eintrag erfolgt in der GdP-Geschäftststelle über die EDV-Mitgliederdatei. Kürzel werden separat festgelegt.
- Mit diesem Beratungsscheck wendet sich das rechtsuchende Mitglied an die Anwaltskanzlei von Frau Rechtsanwältin Scheel. Sie wiederum wird die Zuordnung zu den anderen Anwälten vornehmen.
- So werden z. B. die Rechtanwältinnen Musculus-Stahnke und Notarin Aschmoneit-Lücke den Schwerpunkt Familien- und Erbrecht haben, Herr Rechtsanwalt Hanebeck hat seinen Schwerpunkt im Mietrecht, Verkehrsrecht, Handwerks- und privatem Baurecht sowie Arbeitsrecht. Bei Frau Rechtsanwältin Scheel bleibt es bei den bisherigen Rechtsgebieten: Strafrecht, Verwaltungsrecht, allgemeines Zivilrecht. (Diese Aufzählung ist beispielhaft und nicht abschließend.)
- Die GdP weist in Publikationen wie Flyern, der Deutschen Polizei und im Internet auf die neue GdP-Serviceleistung hin.
- Es wird zunächst ein Probelauf von sechs Monaten vereinbart. In diesem Zeitraum können aber auch bereits alle Verfahrensfragen generell erörtert werden.
- Kosten für die Rechtsberatung entstehen dem GdP-Landesbezirk nicht.
- Es besteht keine Berichtspflicht hinsichtlich der Vertretung einzelne Mandanten gegenüber dem GdP-Landesbezirk Schleswig-Holstein.
- Nach dem vereinbarten Probelauf werden anhand der einzelnen Fälle die Erfolgsquote und der Arbeitsaufwand kontrolliert.